UNSERE LEISTUNGEN

UNSER SERVICE

Wir erledigen für Sie folgende, mit der Bestattung verbundene Leistungen:

- Bestattungsvorsorge zu Lebzeiten

Erledigung aller Formalitäten

- Besorgung der Todesbescheinigung des Arztes

- Besorgung der Sterbeurkunden

- Abmelden von Kranken- und Rentenversicherung

- Beantragen von Rentenvorauszahlung für Witwen und Witwer

- Abrechnen mit Versicherungen und Sterbekassen

- Erstellung von Traueranzeigen und Danksagungen

- Regelung von Friedhofs- und Grabanlagen

Ausgestaltung und Durchführung aller Bestattungsarten - weltweit

- Hygienische Versorgung der/des Verstorbenen

- Ankleiden und Einbetten der/des Verstorbenen

- Nationale und Internationale Überführungen

- Aufbahrung und Abschiednahme

- Gestaltung von Trauerfeiern (Dekoration, Musik, Fotoaufnahmen, Kondolenzdienst)

- Bestellung von Pastor, Pfarrer, Trauerredner, Musiker (Sänger, Organisten, etc.), Sargträger

- Trauerfloristik (Sargschmuck, Kränze, Gestecke, etc.)

- Kaffeetafel

- Steinmetzarbeiten

- Reederei für Seebestattung, Friedwaldbestattung

Räumlichkeiten

- Ausstellungsraum mit Särgen und Urnen

Wir beraten Sie dazu gerne und unverbindlich.

Uns ist es wichtig, Ihnen für diesen letzten Weg mit verbindlichen Zusagen Sicherheit zu geben.

Terminvereinbarung bitte per Telefon oder per eMail! Wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.

BESTATTUNGSFORMEN

ERDBESTATTUNG

Bei einer Erdbestattung wird der Verstorbene in einem Sarg beigesetzt. Der Verzicht auf einen Sarg bedarf in

der Regel einer besonderen Genehmigung, die nur bei gewichtigen (z.B. religiösen) Gründen im Einzelfall auf

Grundlage der Bestattungsgesetze der einzelnen Bundesländer erteilt wird.

Die Trauerfeier geht unmittelbar der Beisetzung voran.

Meist begleiten die Trauergäste den Sarg zum Grab.

Die Beisetzung muss in der Regel innerhalb von 7 Tagen statt finden.

Auf dem Friedhof gibt es unterschiedliche Arten von Grabstätten, z.B. in der Gemeinde Quierschied:

- Reihengrabstelle, Nutzungsrecht 25 Jahre. Optionale Beisetzung in einer Urne ist möglich, auch Totgeburten

und verstorbene Säuglinge bis zu sechs Monaten können in einer Reihengrabstätte eines verstorbenen

Angehörigen beigesetzt werden, wenn die Restruhezeit mindestens 15 Jahre beträgt.

- Rasenreihengrabstelle, Nutzungsrecht 25 Jahre, keine Verlängerung möglich, beinhaltet

Rasenreihengrabpflege durch die Gemeinde. Optionale Beisetzung in einer Urne ist möglich, wenn eine

Restruhezeit von 15 Jahren gewährleistet ist.

- Familiengrabsstelle, Nutzungsrecht 25 Jahre. Das Nutzungsrecht ist vor der zweiten oder einer späteren

Beisetzung für die zweite Zeitdauer zu erwerben, um die die Ruhefrist des Verstorbenen das bereits

erworbene Nutzungsrecht übersteigt. Optionale Beisetzung in einer Urne ist möglich. Eine Doppelbelegung,

auch nach Ablauf der Ruhezeit für den Erstbestatteten ist unzulässig. In jeder Stelle ist eine Urnenbeisetzung

möglich, wenn die Restruhezeit an der Grabstätte noch mindestens 15 Jahre beträgt.

In Quierschied ist eine freie Wahl der Grabstätte nicht möglich, Grabstellen werden der Reihe nach vergeben!

Die Pflege wird nach Unterzeichung eines Pflegevertrages von der zuständigen Gemeinde übernommen.

FEUERBESTATTUNG

Bei einer Feuerbestattung wird der Verstorbene mit einem Sterbehemd bekleidet, in einen Sarg gebettet

und ins Krematorium überführt. Dort erfolgt die zweite Leichenschau durch den Amtsarzt des

Gesundheitsamtes. Im Anschluß daran erfolgt die Einäscherung (mit Sarg). Nach der Einäscherung wird die

Asche von einem Mitarbeiter des Krematoriums in eine für die Asche vorgesehene Kapsel gefüllt und zur

Beisetzung an den Bestatter übergeben. (Die Beisetzung der Urne muß spätestens drei Monate nach der

Einäscherung erfolgt sein.) Für die Aufbahrung in der Trauerhalle und der darauf folgenden Beerdigung kann

eine Schmuckurne ausgesucht werden.

Bei einer Feuerbestattung gibt es genau wie bei der Erdbestattung mehrere Möglichkeiten zur Beisetzung:

- Rasenurnenreihengrab, Nutzungsdauer 15 Jahre, keine Verlängerung möglich. Die Grabstelle darf nicht mit

Blumen bepflanzt werden. Die Pflege wird nach Unterzeichung eines Pflegevertrages von der zuständigen

Gemeinde übernommen.

- Urnenfamiliengrabstelle, Nutzungsrecht 20 Jahre. Das Nutzungsrecht ist vor der zweiten

oder einer späteren Beisetzung für die Zeitdauer zu erwerben, um die die Ruhefrist des Verstorbenen

das bereits erworbene Nutzungsrecht übersteigt. Bei einer Urnenfamiliengrabstätte können

bis maximal zwei Urnen abgegeben werden. In jeder Stelle kann nur eine Aschebeisetzung

vorgenommen werden. Eine Doppelbelegung, auch nach Ablauf der Ruhezeit für den Erstbestatteten

ist unzulässig. Der Unterschied zum Rasenurnengrab besteht darin, dass die Angehörigen

die Grabstelle nach eigenen Wünschen bepflanzen können.

- Urnenreihengrab, Nutzungsrecht 15 Jahre, Verlängerung nicht möglich. Nach Ablauf der

Zeit wird die Grabstelle eingeebnet. Die Grabstelle kann, wie bei der Familiengrabstelle nach

Ihren Wünschen gestaltet werden.

- Urnenwand, Nutzungsrecht 15 Jahre, weitere Einezlheiten zum Nutzungsrecht wie bei

Urnenfamiliengrabstelle

ANONYME BESTATTUNG

Anonym heißt ins Deutsche übersetzt "ohne Namensnennung". Bei der anonymen Bestattung wird

die Urne oder der Sarg in einem dafür vorgesehenen Grabfeld beigesetzt.

Die Angehörigen erfahren weder den Beisetzungstermin, noch wissen sie wo sich genau das Grab befindet.

Es gibt weder Grabsteine noch Gedenktafeln, eine individuelle Gestaltung ist nicht möglich.

Nach einer Feuerbestattung gibt es auf einigen Friedhöfen die Möglichkeit, die Urne in einem anonymen

Gräberfeld beizusetzen.

Anonyme Bestattungen werden in der Gemeinde Quierschied nicht durchgeführt. Wird eine anonyme

Bestattung gewünscht, kann die Beisetzung, z.B. auf dem Hauptfriedhof in Saarbrücken veranlaßt werden.

ANSCHRIFT

Marienstraße 26 D-66287 Quierschied 0 68 97 / 68 08 87 0 172 622 3524 http://www.bestattungen-kroener.de