UNSERE LEISTUNGEN
UNSER SERVICE
Wir erledigen für Sie folgende, mit der Bestattung verbundene Leistungen:
- Bestattungsvorsorge zu Lebzeiten
Erledigung aller Formalitäten
- Besorgung der Todesbescheinigung des Arztes
- Besorgung der Sterbeurkunden
- Abmelden von Kranken- und Rentenversicherung
- Beantragen von Rentenvorauszahlung für Witwen und Witwer
- Abrechnen mit Versicherungen und Sterbekassen
- Erstellung von Traueranzeigen und Danksagungen
- Regelung von Friedhofs- und Grabanlagen
Ausgestaltung und Durchführung aller Bestattungsarten - weltweit
- Hygienische Versorgung der/des Verstorbenen
- Ankleiden und Einbetten der/des Verstorbenen
- Nationale und Internationale Überführungen
- Aufbahrung und Abschiednahme
- Gestaltung von Trauerfeiern (Dekoration, Musik, Fotoaufnahmen, Kondolenzdienst)
- Bestellung von Pastor, Pfarrer, Trauerredner, Musiker (Sänger, Organisten, etc.), Sargträger
- Trauerfloristik (Sargschmuck, Kränze, Gestecke, etc.)
- Kaffeetafel
- Steinmetzarbeiten
- Reederei für Seebestattung, Friedwaldbestattung
Räumlichkeiten
- Ausstellungsraum mit Särgen und Urnen
Wir beraten Sie dazu gerne und unverbindlich.
Uns ist es wichtig, Ihnen für diesen letzten Weg mit verbindlichen Zusagen Sicherheit zu geben.
Terminvereinbarung bitte per Telefon oder per eMail! Wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.
BESTATTUNGSFORMEN
ERDBESTATTUNG
Bei einer Erdbestattung wird der Verstorbene in einem Sarg beigesetzt. Der Verzicht auf einen Sarg bedarf in
der Regel einer besonderen Genehmigung, die nur bei gewichtigen (z.B. religiösen) Gründen im Einzelfall auf
Grundlage der Bestattungsgesetze der einzelnen Bundesländer erteilt wird.
Die Trauerfeier geht unmittelbar der Beisetzung voran.
Meist begleiten die Trauergäste den Sarg zum Grab.
Die Beisetzung muss in der Regel innerhalb von 7 Tagen statt finden.
Auf dem Friedhof gibt es unterschiedliche Arten von Grabstätten, z.B. in der Gemeinde Quierschied:
- Reihengrabstelle, Nutzungsrecht 25 Jahre. Optionale Beisetzung in einer Urne ist möglich, auch Totgeburten
und verstorbene Säuglinge bis zu sechs Monaten können in einer Reihengrabstätte eines verstorbenen
Angehörigen beigesetzt werden, wenn die Restruhezeit mindestens 15 Jahre beträgt.
- Rasenreihengrabstelle, Nutzungsrecht 25 Jahre, keine Verlängerung möglich, beinhaltet
Rasenreihengrabpflege durch die Gemeinde. Optionale Beisetzung in einer Urne ist möglich, wenn eine
Restruhezeit von 15 Jahren gewährleistet ist.
- Familiengrabsstelle, Nutzungsrecht 25 Jahre. Das Nutzungsrecht ist vor der zweiten oder einer späteren
Beisetzung für die zweite Zeitdauer zu erwerben, um die die Ruhefrist des Verstorbenen das bereits
erworbene Nutzungsrecht übersteigt. Optionale Beisetzung in einer Urne ist möglich. Eine Doppelbelegung,
auch nach Ablauf der Ruhezeit für den Erstbestatteten ist unzulässig. In jeder Stelle ist eine Urnenbeisetzung
möglich, wenn die Restruhezeit an der Grabstätte noch mindestens 15 Jahre beträgt.
In Quierschied ist eine freie Wahl der Grabstätte nicht möglich, Grabstellen werden der Reihe nach vergeben!
Die Pflege wird nach Unterzeichung eines Pflegevertrages von der zuständigen Gemeinde übernommen.
FEUERBESTATTUNG
Bei einer Feuerbestattung wird der Verstorbene mit einem Sterbehemd bekleidet, in einen Sarg gebettet
und ins Krematorium überführt. Dort erfolgt die zweite Leichenschau durch den Amtsarzt des
Gesundheitsamtes. Im Anschluß daran erfolgt die Einäscherung (mit Sarg). Nach der Einäscherung wird die
Asche von einem Mitarbeiter des Krematoriums in eine für die Asche vorgesehene Kapsel gefüllt und zur
Beisetzung an den Bestatter übergeben. (Die Beisetzung der Urne muß spätestens drei Monate nach der
Einäscherung erfolgt sein.) Für die Aufbahrung in der Trauerhalle und der darauf folgenden Beerdigung kann
eine Schmuckurne ausgesucht werden.
Bei einer Feuerbestattung gibt es genau wie bei der Erdbestattung mehrere Möglichkeiten zur Beisetzung:
- Rasenurnenreihengrab, Nutzungsdauer 15 Jahre, keine Verlängerung möglich. Die Grabstelle darf nicht mit
Blumen bepflanzt werden. Die Pflege wird nach Unterzeichung eines Pflegevertrages von der zuständigen
Gemeinde übernommen.
- Urnenfamiliengrabstelle, Nutzungsrecht 20 Jahre. Das Nutzungsrecht ist vor der zweiten
oder einer späteren Beisetzung für die Zeitdauer zu erwerben, um die die Ruhefrist des Verstorbenen
das bereits erworbene Nutzungsrecht übersteigt. Bei einer Urnenfamiliengrabstätte können
bis maximal zwei Urnen abgegeben werden. In jeder Stelle kann nur eine Aschebeisetzung
vorgenommen werden. Eine Doppelbelegung, auch nach Ablauf der Ruhezeit für den Erstbestatteten
ist unzulässig. Der Unterschied zum Rasenurnengrab besteht darin, dass die Angehörigen
die Grabstelle nach eigenen Wünschen bepflanzen können.
- Urnenreihengrab, Nutzungsrecht 15 Jahre, Verlängerung nicht möglich. Nach Ablauf der
Zeit wird die Grabstelle eingeebnet. Die Grabstelle kann, wie bei der Familiengrabstelle nach
Ihren Wünschen gestaltet werden.
- Urnenwand, Nutzungsrecht 15 Jahre, weitere Einezlheiten zum Nutzungsrecht wie bei
Urnenfamiliengrabstelle
ANONYME BESTATTUNG
Anonym heißt ins Deutsche übersetzt "ohne Namensnennung". Bei der anonymen Bestattung wird
die Urne oder der Sarg in einem dafür vorgesehenen Grabfeld beigesetzt.
Die Angehörigen erfahren weder den Beisetzungstermin, noch wissen sie wo sich genau das Grab befindet.
Es gibt weder Grabsteine noch Gedenktafeln, eine individuelle Gestaltung ist nicht möglich.
Nach einer Feuerbestattung gibt es auf einigen Friedhöfen die Möglichkeit, die Urne in einem anonymen
Gräberfeld beizusetzen.
Anonyme Bestattungen werden in der Gemeinde Quierschied nicht durchgeführt. Wird eine anonyme
Bestattung gewünscht, kann die Beisetzung, z.B. auf dem Hauptfriedhof in Saarbrücken veranlaßt werden.